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SATZUNG

Satzung

Präambel:
“Es ist nicht UNSERE Schuld, dass die Welt ist wie sie ist, es wäre nur unsere Schuld wenn sie so bleibt!”

Name, Tätigkeitsgebiet
§1 Die Jugendorganisation führt den Namen Jusos- Prignitz.
§1.1 Die Jusos sind die Jugendorganisation der SPD.
§1.2 Ihr Tätigkeitsgebiet ist der Landkreis Prignitz im Bundesland Brandenburg.

Mitgliedschaft
§2 Ein Mitglied der Jusos- Prignitz soll sich politisch im Sinne der Sozialdemokratie engagieren.
Die Person muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht älter als 35 sein.
§2.1 Das Juso-Mitglied muss nicht zwangsläufig Mitglied der SPD sein.
Eine Gastmitgliedschafft auf zwei Jahre mit der Möglichkeit auf noch einmal zwei Jahre Verlängerung, wie sie in der SPD-Satzung vorgesehen ist, ist möglich.

Aufnahme eines Mitgliedes
§3 Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand der Jusos- Prignitz.
§3.1 Die Ablehnung eines Mitglieds muss begründet werden.§3.2 Für den Mitgliedsantrag genügt die Kontaktaufnahme zu einem bestehendem Mitglied und einer Vorstellung bei einer Mitgliederversammlung. Die Bewerbung wird der beschlussfähigen Versammlung vorgetragen und anschließend abgestimmt.
§3.3 Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

Beendigung einer Mitgliedschaft
§4 Die Mitgliedschaft endet durch Ableben, begründeten Austritt, Ausschluss oder Beendigung des 35. Lebensjahres.

Rechte der Mitglieder
§5 Jedes Mitglied hat das Recht sich an den Wahlen und Abstimmungen, sowie dem Willensbildungsprozess in der Vereinigung, zu beteiligen.
§5.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die Arbeit der Jugendorganisation ist der Vorstand verpflichtet diese zu schützen.

Mitgliederversammlung
§6 Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ.
§6.1 Die Mitgliederversammlung finden monatlich statt.
§6.2 Die Leitung der Mitgliederversammlung übernimmt der Vorstandsvorsitzende. Ist der Vorstandsvorsitzende nicht anwesend übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied oder ein vom Vorstand bestimmtes Mitglied diese Aufgabe.
§6.3 Während jeder Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Dieses Protokoll ist zu archivieren und muss jedem Mitglied jederzeit zugänglich sein. Das Protokoll ist durch ein Vorstandsmitglied oder durch ein vom Versammlungsleiter bestimmtes Mitglied zu führen.
Der Versammlungsleiter führt in keinem Fall das Protokoll.
§6.4 Bei Anträgen, die eine Satzungsänderung bzw. Beschließung bedeuten würden, ist eine 2/3 - Mehrheit und eine Mindestanwesendheit von 50% aller Mitglieder notwendig. Solche Anträge sind den Mitgliedern spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§6.5 Der Vorstand muss dafür Sorge tragen, dass jedes Mitglied etwa sieben Tage vor der nächsten Mitgliederversammlung informiert und eingeladen wird.
§6.6 Für alle Anträge, die keine Änderung der Satzung bedeuten, existiert
keine Antragsfrist.

Unvereinbarkeit
§7 Die Mitgliedschaft der Jusos ist unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in einer anderen parteilichen Jugendorganisation oder Partei, hierbei sind andere europäische sozialdemokratische Parteien ausgenommen.
§7.1 Die gleichzeitige Mitarbeit in einem anderen Unterbezirk der Jusos ist möglich.

Arbeitsgruppen
§8 Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Vorstandes innerhalb der Organisation Arbeitgemeinschaften gebildet werden.
§8.1 Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern in einer Arbeitsgemeinschaft ist möglich.
§8.2 An einer Arbeitsgemeinschaft können sich alle Mitglieder beteiligen, die Fleiß und Freude mitbringen.

Vorstand
§9 Der Vorstand wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
§9.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. §9.2 Eine Doppelte Vorstandsspitze, mit dann nur einem Stellvertreter, ist
möglich.
§9.3 An der Wahl des Vorstandes müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder beteiligt sein. Die Wahl wird gemäß der Geschäftsordnung der SPD durchgeführt.
§9.4 Jedes Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit jederzeit zurückzutreten. Der Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes zieht keine Neuwahl des gesamten Vorstandes nach sich, sondern nur des betroffenen Postens.
§9.5 Aufgaben des Vorstandes:
1. Leitung der Juso-Tätigkeiten
2. Organisation der Mitgliederversammlungen
3. Regelung der Finanzgeschäfte
4. Leitung der Mitgliederversammlung
5. Sicherung des Einhalten der Satzung
§9.6 Im Falle einer allgemeinen Unzufriedenheit mit den Tätigkeiten des Vorstandes ist den Mitgliedern der Jusos die Möglichkeit gegeben ein Misstrauensvotum zu erwirken. Sollten bei dieser Abstimmung mehr als 50% der Mitglieder gegen eine weitere Amtsausführung des momentanen Vorstandes stimmen, ist er unverzüglich nach Bekanntgabe des Ergebnisses seines Amtes enthoben. Neuwahlen des Vorstandes sind dann unverzüglich einzuleiten.
§9.7 Bei Abwahl oder Rücktritt des Vorstandes hat dieser über seine Arbeit Rechenschaft abzulegen.

§10 Mit der Mitgliederversammlung am 08.07.2006 tritt die Satzung der Jusos- Prignitz in Kraft.


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